Unabhängige Energieberatung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP, ein Instrument für eine erfolgreiche Energieberatung !

 

Der individuelle Sanierugsfahrplan ist eine Art Wegweiser der Aufzeigt wie man in sinnvoll abgestimmten einzelschritten zu einem Energieeffizienten Gebäude kommen kann. Er berücksichtigt die individuelle Situation des Gebäudeeigentümers, die Gebäudehülle mit deren einzelnen Bauteilen und beurteilt den Zustand der Heizung bzw. der Anlagentechnik im Gebäude.

 

 

Vorteile einer Energieberatung mit dem neuem iSFP

  • Übersichtlich
    Mit dem iSFP erhalten Sie eine schöne, übersichtliche Darstellung wie man mit einzelnen Schritten ein gutes Sanierungsziel erreichen kann.
    Daher ist das Beratungsinstrument (iSFP) sehr anschaulich gestaltet, um den Gebäudeeigentümer einfach und verständlich über den Energieverbrauch aufzuklären, ohne ein Fachexperte sein zu müssen.

 

  • Gewerke, unabhängige Energieberatung
    Um eine transparente und vor allem eine sinnvolle Energieberatung gewährleisten zu können, ist es wichtig Gewerke unabhängig ihre Bestandsimmobilie zu betrachten.

 

  • 1.300 € Förderung vom Staat für die Energieberatung
    Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars; maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
    Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

 

  • Bundesweit Einheitlich
    Da eine Energieberatung aus der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und den erneuerbaren Energien besteht, wird der iSFP Bundesweit einheitlich dargestellt um sicherzustellen das alle Bereiche analysiert und angeschaut werden. Somit wird gewährleistet das zu allen den Bereichen auch Handlungsempfehlungen gegeben werden.

 

 
Mit einem Sanierungs­fahrplan erhalten Sie 5 % extra Zuschuss

 

- Mit einem iSFP können Sie in Zukunft, bei energetischen Sanierungen, von zusätzlichen 5% Zuschuss auf die Gebäudehüllenmaßnahmen profitieren.

 

 

Nachweis für das EWärmeG Baden-Württemberg

 

Den iSFP können Sie ebenfalls als Erfüllungsoption, für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg, ansetzten. Hierbei werden 5% von den benötigten 15% anerkannt.

 

 

 

Nicht einfach sanieren, sondern richtig sanieren, dazu braucht der Hauseigentümer fachfundierte Informationen dass der individuelle Sanierungsfahrplan anschaulich und nachvollziehbar darstellt.

Nähere Infos zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hier klicken:

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Bautechnikbüro Tischer
Kirchmoosstr. 13
88353 Kißlegg

 

Telefon: +49 7563 3737

E-Mail: info@bautechnik-tischer.de

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